Baugrundstück für die Bebauung mit Batteriespeicher im Erbbaurecht in Grabenstätt zu vergeben


  • Baugrund für Gewerbe
83355 Grabenstätt
Objektdaten
Objekt ID
1523
Objekttyp
Baugrund für Gewerbe
Adresse
83355 Grabenstätt
Grundstücksfläche
3.861 m²
Jahresmiete
40.000,- EUR
Provision:
15.000 € (inkl. MwSt.)
Kontaktdaten
Name
Herr Stefan Grandauer
Firma
GFH Immobilien GmbH
Adresse
Ludwigsplatz 34
83022 Rosenheim
E-Mail
info@immobilien-gfh.de
Telefon
(08031) 15011
Telefax
(08031) 31293

Objektbeschreibung

Das Baugrundstück für Gewerbe wird im Vergabeverfahren (kein Verkauf im Volleigentum) im Erbbaurecht in Grabenstätt vergeben und ist in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerk der Bayerwerk Netz GmbH.

Die Gesamtgrundstücksfläche beträgt 3.861 m² und ist geteilt in zwei Flurnummern (2.866 m²) und (995 m²), das eine Grundstück ist bebaubar nach Bebauungsplan (siehe Bebaubarkeit) und auf dem kleineren Grundstück liegt kein Baurecht vor.

Kurzüberblick:
Es wird von einer folgenden, möglichen Bebauung ausgegangen:
*ca. 6 Batteriespeicher Container mit einer Leistung von 10 MWh & 25 MWh
*Mindesterbbauzins für das Grundstück mit 3.861 m² (wertgesichert/indexiert) und wird alle 3 Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst
* Verhandlungsbasis des Erbbauzinses beträgt ca. 35.000 € bis ca. 40.000 € p.a. für beide Grundstücke.
*Die Höhe vom Mindesterbbauzins hängt von der realisierten Größe des Batteriespeichers ab, wobei diese ca. 1500 €/MWh/Jahr erzielen soll
*Laufzeit des Erbbaurechts soll zwischen 25 und 60 Jahren liegen

Ein entsprechender Erbbaurechtsvertragsentwurf liegt vor.
Der/Die Bewerber/in muss sich mit dem Erbbaurechtsvertragsentwurf einverstanden erklären. Es ist keine Verhandlung möglich.

Der auf diesem Grundstück angelegte Behelfsweg ist nicht öffentlich gewidmet und hat für die Gemeinde keinen direkten Nutzen. Lt. Gemeinde gibt es kein rechtliches Hindernis, den Weg zu entfernen.

Erschließung:
Das Erbbaurechtsgrundstück ist in erster Linie mit Entwässerung an das öffentliche Netz angeschlossen.
Des Weiteren wurden vom Grundstückseigentümer € 64.129,29 verauslagt, die vom Erbbauberechtigten zu erstatten sind.

Bei Interesse vereinbaren Sie mit uns bitte einen individuellen Beratungs-/Besichtigungstermin, damit Sie sich von dem Grundstück selbst überzeugen können.

Lage

Das gewerbliche Baugrundstück befindet sich in der Gemeinde Grabenstätt, eine der schönsten Gemeinden in Bayern (Chiemgau) im Landkreis Traunstein. Die Einwohnerzahl ist ca. 4.324 (Stand 31.12.2024).

Die Nachbargemeinden sind Übersee, Staudach-Egerndach, Bergen (Chiemgau), Traunstein und Chieming.

Infrastruktur:
Grabenstätt bietet Märkte, Sehenswürdigkeiten, Aktivitäten, Kulturelles, Gastronomien, Ausflugsziele,
Es gibt 3 Kindertageseinrichtungen und eine Volksschule mit sieben Klassen, Spiel- und Bolzplätze, Gemeindebücherei, Ärzte uvm.
Radler, Wanderer und Wasser- und Winterfreunde finden hier ausreichend Freizeitaktivitäten.

Seen/Natur:
In einem nahegelegenen Landschaftsschutzgebiet liegt der Tüttensee, dieser bietet einen schönen Rundweg mit Lehrpfad und Schautafeln.
Der Chiemsee ist in nur wenigen Minuten mit dem Auto gut erreichbar.

Verkehr:
Die Staatsstraße 2096 verbindet den Ort zur südlich verlaufenden Bundesautobahn A 8 (München - Salzburg) dieser Autobahnanschluß ist ca. 3 km entfernt.

Der nächstgelegene Bahnhof (Strecke München-Rosenheim-Salzburg) befindet sich in Übersee (ca. 8,5 km) und Bergen (ca. 6,6 km).

Am nördlichen Ortsrand besteht sei 1974 der 2002 als Sonderlandeplatz zugelassene Flugplatz Grabenstätt für Luftfahrzeuge aller Art (bis 2000 kg) Höchsabfluggewicht (MTOW).

Ausstattung

Teil-Auszug aus dem Bebauungsplan "Nickelberg" Gemeinde Grabenstätt vom 10.11.1994 mit Änderung des Bebauungsplans vom 20.09.1996:

Art der baulichen Nutzung:
Das Bauland wird als Gewerbegebiet im Sinne des §8 (BauNVO), als Mischgebiet, im Sinne des §6 (BauNVO), und als allgemeines Wohngebiet im Sinne von §4 (BauNVO) festgesetzt.

Als Gebäudegrundriss ist ein klarer, ruhiger, rechteckiger Baukörper vorzusehen.

Die seitlichen Wandhöhen werden wie folgt festgesetzt:
- Bei 1 Vollgeschoß (I) max. 3,50 m
- Bei 2 Vollgeschossen (II) max. 6,20 m
- Bei einer Hauptnutzfläche von mehr als 50 % max. 6,80 m bei 2 Vollgeschossen
- Bei Garagen max. 3,0 m.

Maß der baulichen Nutzung:
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch Verhältniszahlen (Baunutzungszahlen) wie folgt als Höchstgrenze festgesetzt:
Geschoßflächenzahl (GFZ) gem. §20 Abs. 2 BauNVO:
- im Gewerbegebiet (GE) Parzelle 13: max: 0,38
- Grundflächenzahl (GRZ) gem. §19 BauNVO:
max. 0,75 für den gesamten Änderungsbereich

Grundstücksgrößen:
Die Grundstücksgrößen müssen im Gewerbegebiet mindestens 1000 m² aufweisen, im Mischgebiet 750 m².

Kfz-Stellplätze: Pro Wohneinheit sind 2 Kfz-Stellplätze bereitzustellen.

Sonstige Angaben

* Die Informationen in diesem Exposé beruhen auf Angaben, die wir vom Erbbaurechtsgeber und/oder Dritten erhalten haben. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Erbbaurechtsvertrag.

* Die im Exposé enthaltenen Hinweise zur möglichen Nutzung stellen keine Zusicherung, Garantie oder verbindliche Aussage zur baurechtlichen Zulässigkeit, Netzanschlussfähigkeit oder Genehmigungsfähigkeit dar. Diese sind ausschließlich im Rahmen eigenständiger Prüfungen und Genehmigungsverfahren durch den jeweiligen Interessenten zu klären.

* Bei Abschluss eines notariellen Erbpachtvertrages ensteht unsererseits eine Vermittlungs- und/oder Nachweisgebühr für den Erbbaurechtsnehmer in Höhe von € 15.000 inkl. 19 % MwSt.

Weitere mögliche anfallende Kosten für den Erbbaurechtsnehmer (ohne Gewähr):
Notarkosten, Grundschuld, Grundbuchamt: ca. 2% aus dem Kapitalwert des Erbbauzinses.
Grunderwerbssteuer: 3,5% aus dem Kapitalwert des Erbbauzinses.

Sie haben die Möglichkeit ein schriftliches Angebot vorläufig bis 06.03.2026 mittels einer formlosen Selbstauskunft im verschlossenen Umschlag bei folgender Anschrift abzugeben: (selbstverständlich kann eine individuelle Bewerbung - idealerweise mit einer Finanzierungsbestätigung eines deutschen Kreditinstituts ergänzt werden):

Persönlich/Vertraulich
Herrn Stefan Grandauer, GFH Immobilien GmbH *** Nicht öffnen vor dem 06.03.2026 ***
Stichwort"Vergabeverfahren Objekt ID1523, 83355 Grabenstätt"
Ludwigsplatz 34, 83022 Rosenheim

Bei juristischen Personen sind zusätzlich noch folgende Unterlagen vorzulegen:
* Bilanzen der letzten 3 Jahre
* Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre (wenn vorhanden, Prüfungsberichte von Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater)
* "Verbale" Bankauskunft (also kein Formular, sondern Textform)
* ggf. weitere aussagekräftige Unterlagen zur Solvenz der Bewerber

Bis zum Ablauf der Frist haben Interessenten die Möglichkeit, sich mit der Finanzierung & dem Objekt als solches auseinanderzusetzen. Der Grundstückseigentümer behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen & zu welchen Bedingungen das Grundstück im Erbbaurecht vergeben wird. Die genauen Details zum Ablauf erläutern wir Ihnen gerne persönlich. Auf Nachfrage und nach einer Besichtigung erhalten Sie von uns einen Erbbaurechtsvertragsentwurf und ein Infoblatt über "Erbbaurechtsvergabe".

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Direktanfrage
Anrede *
Frau
Herr
Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert.
Ich bestätige, das Widerrufsrecht gelesen zu haben und über die Rechtsfolgen des Widerrufs belehrt worden zu sein. Ich bestätige außerdem, dass der Makler von GFH Immobilien mit der Dienstleistung beginnen darf und somit mein Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Leistungen von GFH Immobilien vor Ablauf der Widerrufsfrist erlischt.
Sie erklären sich mit der Übersendung Ihrer Anfrage über unser Kontaktformular einverstanden, dass wir Ihre mitgeteilten personenbezogenen Daten zur Beantwortung Ihres Anliegens speichern und verarbeiten. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch Übersendung einer Nachricht an info@immobilien-gfh.de mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
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